Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von finance4you.ch, bent kjelsberg


1 Geltungsbereich
1.1
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von finance4you.ch, bent kjelsberg, nachstehend ‚Dienstleister‘ genannt und IHRER FIRMA, nachstehend ‚Auftraggeber‘ genannt.
2 Vertragsgegenstand
2.1
Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäss der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.
2.2
Der Dienstleister trägt für die Abrechnung und Abführung aller Sozialversicherungsabgaben selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
2.3
Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
3 Zustandekommen des Vertrages
Ein Vertrag mit dem Dienstleister kommt stillschweigend, mündlich oder durch die Übermittlung der unterschriebenen Offerte auf dem Postweg, per Fax oder per e-Mail zustande. Die Annahme der mündlich oder schriftlich unterbreiteten Offerte kann auch stillschweigend erfolgen und ist nicht an eine bestimmte Form gebunden. Der Dienstleister erstellt nur auf ausdrücklichen Wunsch eine Auftragsbestätigung.
4 Vertragsdauer und Vergütung
4.1
Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt oder mit der Erfüllung der vereinbarten Leistungen. Die Widerrufsfrist gilt insbesondere für alle vereinbarten wiederkehrenden Leistungen und/oder allen pauschal oder im Stundenaufwand erbrachten Leistungen.
4.2
Der Vertrag kann ordentlich unter Berücksichtigung einer dreimonatigen Kündigungsfrist mittels Einschreiben auf Ende eines Rechnungsjahres (Jahresabschlussdatum) gekündigt werden. Der Dienstleister darf sich schadlos halten und ist berechtigt, bereits Ausgeführte Tätigkeiten zu fakturieren. Für den Fall, dass der Auftraggeber die oben genannte Mitteilung nicht beachtet hat und die Zusammenarbeit dennoch vor Ablauf eines Rechnungsjahres beenden möchte oder kein Lebenszeichen mehr von sich gibt wird mit sofortiger Wirkung ein Pauschalbetrag in Höhe der letzten 6 Monate der Zusammenarbeit sofort fällig.
4.3
In jedem Fall wird bei ausservertraglicher Kündigung eine Pauschale von mindestens CHF 500.– vereinbart, es sei denn, der Dienstleister hat seine vertraglichen Verpflichtungen trotz schriftlicher Abmahnung des Auftraggebers nicht erfüllt.
4.4
Die Rechnungen des Dienstleisters sind innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungsdatum am Hauptsitz und ohne Abzug in der Rechnungswährung mittels Banküberweisung zu bezahlen. Der Auftraggeber ist erst nach vollständiger Begleichung aller offenen Forderungen inkl. allfälliger Gebühren oder Zinsen von seiner Zahlungsverpflichtung befreit.
4.5 
Die für die Auftragserfüllung eingegangenen Verpflichtungen gegenüber Dritten (Verwaltungskosten, Versandkosten …) sind vom Auftraggeber mit einem Unkostenzuschlag von 25 % zu entschädigen.
4.6.1 Pauschal abgerechnete Leistungen 
Die Höhe des Pauschalpreises wird bei Vertragsabschluss in Bezug auf den zu erbringenden Leistungsumfang festgelegt. Der Auftraggeber verpflichtet sich sämtliche Informationen, Dokumente und Unterlagen zeitnah zur Verfügung zu stellen (Kaufund Verkaufsrechnungen, Spesenabrechnungen, Kontoauszüge …) um die korrekte Leistungserbringung zu gewährleisten. Nach einer erfolglosen Mahnung zur Dokumentenlieferung kann der Dienstleister gegebenenfalls einen Stundensatz von CHF 150 exkl. MWST in Rechnung stellen.
4.6.2 
In jedem Fall gelten die vereinbarten Pauschalpreise und die entsprechenden Rechnungen sind fällig. Das Fehlen von Buchhaltungsunterlagen oder gleichwertiger Dokumente befreit den Auftraggeber nicht von seinem Zahlungsversprechen.
4.6.3  Im Aufwand abgerechnete Leistungen 
Der Leistungsumfang wird bei Vertragsabschluss festgelegt. Die Stundensätze richten sich nach unserer Preisliste, die jederzeit einsehbar ist. Der Auftraggeber verpflichtet sich sämtliche Informationen, Dokumente und Unterlagen zeitnah zur Verfügung zu stellen (Kauf- und Verkaufsrechnungen, Spesenabrechnungen, Kontoauszüge …) um die korrekte Leistungserbringung zu gewährleisten.
4.7
Der Auftraggeber übernimmt die Verantwortung für zusätzliche Kosten aufgrund fehlender Buchhaltungsunterlagen, gleichwertiger Beweiswerte oder verspäteter und unvollständiger Belege.
4.8
Der Auftraggeber gerät mit ungenütztem Ablauf der Zahlungsfrist gemäss Rechnung bzw. nach 20 Tagen nach Rechnungsdatum ohne weitere Avisierung des Dienstleisters in Verzug und ist zur Leistung eines Verzugszins von 12 % verpflichtet. Jede Mahnung löst unter Kostenfolge eine Bearbeitungsgebühr wie folgt aus : 1. Mahnung = CHF 5, 2. Mahnung = CHF 25, letzte Mahnung = CHF 50 exkl. MWST. Jedes Begehren bei einer amtlichen Einrichtung (Betreibungsamt o. Ä.) löst unter Kostenfolge eine Pauschalgebühr von CHF 300 exkl. MWST aus. Kreuzt sich die Zahlung mit der Mahnung oder der Betreibung ist die Bearbeitungsgebühr trotzdem geschuldet. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
4.9
Erscheint die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet kann der Dienstleister Vorauszahlung oder Sicherstellung der Zahlung verlangen. Daraus folgende Verzögerungen und/oder Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen. Sämtliche Korrespondenz in Verbindung mit dem Inkasso von fälligen Forderungen verursachen Kosten im Stundenaufwand zum üblichen Satz des Auftragnehmers.
4.10
Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer solange ein uneingeschränktes Retentionsrecht auf sämtlichen Geschäftsunterlagen ein, als offene Rechnung oder noch nicht fakturierte Aufwände vorhanden sind. Das Retentionsrecht gilt auch wenn den Aufragnehmer kein Verschulden trifft.
4.11 
Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, fällige Forderungen des Dienstleisters mit Gegenforderungen zu verrechnen.
5 Leistungsumfang
5.1
Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die Aufgaben gemäss dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag und richtet sich nach den allgemein anerkannten Grundsätzen.
5.2 
Der Dienstleister informiert den Auftraggeber auf Wunsch in periodischen Abständen uber Fortschritt und das Ergebnis seiner Tätigkeiten.
5.3 
Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags nicht möglich, so hat der den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
5.4
Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal. Die Parteien sind bemuht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
6 Verschwiegenheitspflicht
Der Dienstleister verpflichtet sich, während der Dauer des Dienstverhältnisses und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.
7 Haftung und Datenübermittlung
7.1
Schadenersatzanspruche gegen den Dienstleister sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Dienstleisters selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Verjährungsfrist entspricht schweizerischem Recht.
7.2
Die Höhe des Schadensersatzanspruchs aus der Haftung des Dienstleisters richtet sich nach der schweizerischen Rechtspraxis.
7.3
Die Haftung des Dienstleisters beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.
7.4
Der Auftraggeber ist für die korrekte Übermittlung sämtlicher Unterlagen und Informationen verantwortlich. Der Dienstleister ist von jeglicher Empfangsbestätigungpflicht befreit. Die Tatsache, dass der Dienstleister den Versand der Nachricht oder des Dokuments beweisen kann1 gilt als Annahme des Auftraggebers.
8 Rechtsanwendung, Erfüllungsort, weitere Vertragsbestandteile
8.1
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
8.2
Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleicher massen.
8.3
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist aus schliesslich der Sitz des Dienstleisters.
9 Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages versehentlich nicht der Gesetzmässigkeit des schweizerischen Rechts entsprechen, wäre nur diese Bestimmung betroffen.

Cudrefin, 19/03/2019
Handelsregister des Kantons Waadt  | CH-550.1.058.468-3  |  CHE-114.933.186 MWST