Was ist neu für das Steuerjahr 2022?

Steht Ihnen ein Geschäftsfahrzeug für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte und weitere private Fahrten zur Verfügung, so ist dies als Einkommen steuerbar. Als Wert der privaten Nutzung gelten seit 2022 monatlich 0,9 Prozent des Fahrzeugkaufpreises bzw. mindestens 150 Franken pro Monat. Die steuerlich abziehbaren Fahrkosten für den Arbeitsweg (Berufskosten) sind in dieser Pauschale bereits berücksichtigt, […]

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